Baubegleitung
Sind kampfmittelbelastete Flächen nicht sondierfähig, bieten wir Ihnen baubegleitende Aushubüberwachung durch eine fachtechnische Aufsichtsperson nach § 20 SprengG an.
Bodeneingreifende Maßnahmen werden dabei durch unser Fachpersonal begleitet und beaufsichtigt. Bei diesem Räumverfahren wird der Boden mit aktiven und/oder passiven Sonden untersucht. Nach der Freigabe durch die verantwortliche Person kann der Boden unter zusätzlicher visueller Kontrolle schichtweise ausgebaut werden. Im Zuge des Baufortschritts werden die Aushubmassen im Rahmen der baubegleitenden Kampfmittelräumung überwacht und bei Erreichen einer messbaren Sohle nochmals nachgeprüft.
Ziele der baubegleitenden Kampfmittelräumung sind die frühzeitige Erkennung und Beseitigung von Gefahren durch Kampfmittel, die Verhinderung von Kampfmittelverlagerungen sowie von der Überbauung kampfmittelbelasteter Bereiche.